Bei einer medizinischen Indikation und ärztlicher Verordnung richtet sich das Honorar nach dem Tarifvertrag zwischen dem SVDE (Schweizer Verband diplomierter Ernährungsberater/Innen HF / FH) und Santésuisse (Branchenverband der Schweizerischen Krankenversicherer). Die Kosten werden unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen.